Obst aus den Alten Land

Die Erzeuger produzieren das Obst unter den Vorgaben der kontrolliert integrierten Produktion. Bei dieser Methode kommen Pflanzenschutzmittel nur dann zum Einsatz, wenn die Schadschwelle überschritten wurde. Die Einhaltung der strengen Vorgaben erfolgt durch Kontrollen der Landwirtschaftskammern Hannover und Schleswig-Holstein.

Die Einhaltung der Vorgaben der integrierten Produktion ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der M.AL. Darüber hinaus ist die EInhaltung der Vorgaben des QS Sytems Obst und Gemüse für unsere Erzeuger verpflichtend.
Unabhängige Kontrollinstitute kontrollieren die Betriebe jährlich auf Einhaltung der Vorgaben.
Lieferberechtigt sind nur Betriebe, die die Vorgaben des QS Systems erfüllen.
Betriebsinterne Qualitätskontrollen auf Einhaltung des internen Qualitätssystems runden unsere Anstrengungen im Hinblick auf die Produktsicherheit ab. Dazu gehören nicht nur Kontrollen auf Einhaltung des Handelsklassengesetzes sondern auch Rückstandsuntersuchungen auf Einhaltung der Vorgaben des RHmG.
Nur so können wir und auch Sie sicher sein, ein Produkt von höchster Qualität und Sicherheit zu erwerben.